Immobilieninvestitionen steuerlich prüfen
Denkmal oder KfW-40-Neubau?
Chancebroker unterstützt bei der Auswahl geeigneter Immobilienprojekte für steuerlich relevante Investitionsentscheidungen. Die Inhalte ersetzen keine Steuer-, Rechts-, Finanzierungs- oder Anlageberatung; steuerliche Effekte hängen vom Einzelfall und der Prüfung durch qualifizierte Berater ab.
Immobilienprojekte mit steuerlichen Förder- und Abschreibungsmöglichkeiten prüfen
Ob energetischer Neubau (KfW-40) oder Denkmalschutz-Sanierung: Die Projektauswahl erfolgt anhand der angegebenen Eckdaten, wirtschaftlicher Plausibilität und steuerlicher Rahmenbedingungen. Die steuerliche Bewertung ersetzt keine Beratung durch Steuerberaterinnen oder Steuerberater.
Steuerliche Effekte prüfen – Vermögen strukturiert aufbauen
Chancebroker stellt zwei Anlageformen mit möglichen steuerlichen Effekten gegenüber:
KfW-40-Neubauten:
- Sonderabschreibung nach § 7b EStG: bis zu 5 % jährlich im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren
- Daneben die Gebäude-AfA: 3 % linear nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG oder – bei Baubeginn bzw. obligatorischem Kaufvertrag nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 – 5 % degressiv vom Restwert nach § 7 Abs. 5a EStG
- Was „bis zu 10 %“ bedeutet: Die 10 % im ersten Jahr ergeben sich nur als Summe aus 5 % Sonderabschreibung nach § 7b EStG und 5 % degressiver AfA nach § 7 Abs. 5a EStG. Zusammen mit der linearen AfA von 3 % sind es 8 %. Alle Prozentsätze beziehen sich auf die jeweilige Bemessungsgrundlage, nicht auf den Kaufpreis. Ob beide Abschreibungen nebeneinander in Anspruch genommen werden können, hängt vom Einzelfall ab und ist steuerlich zu prüfen.
- Voraussetzungen nach § 7b EStG: Bauantrag nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Oktober 2029, Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse, zehn Jahre Vermietung zu Wohnzwecken, Baukostenobergrenze 5.200 € je m² Wohnfläche und Bemessungsgrundlage höchstens 4.000 € je m² Wohnfläche
- Energieeffizient, förderfähig und langfristig ausgerichtet
- Abschreibbarer Gebäudeanteil abhängig von Objektstruktur und Einzelfall
Denkmalimmobilien:
- Erhöhte Absetzungen nach § 7i EStG auf die begünstigten Sanierungskosten: acht Jahre lang jeweils bis zu 9 % und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 %, verteilt über zwölf Jahre
- Voraussetzung nach § 7i Abs. 2 EStG: Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle; durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen gedeckte Kosten sind nicht begünstigt
- Innerstädtische Lagen mit standortabhängigem Entwicklungspotenzial
- Mietannahmen abhängig von Lage, Objektzustand, Kosten, Leerstand und Marktentwicklung
Hinweis: Steuerliche Effekte hängen von der persönlichen Situation, den gesetzlichen Voraussetzungen und dem konkreten Objekt ab. Eine Abstimmung mit steuerlicher Beratung ist erforderlich.
Vorteile im Überblick
Immobilienvorschläge auf Basis der eingegebenen Eckdaten
Topstandorte in Berlin, Leipzig, Erfurt, Potsdam u. v. m.
Mögliche Sonderabschreibungen nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen.
Kostenstruktur und mögliche Vergütungen werden vor einer Vermittlung transparent erläutert.
Investitionssummen ab ca. 250.000 € möglich
Persönliche Begleitung – von Auswahl bis Notartermin
In 3 Schritten zur steuerlich geprüften Immobilienentscheidung
Für wen ist das ideal?
Gutverdienende Angestellte
Selbstständige & Unternehmer mit hoher Steuerlast
Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten…)
Beamte & öffentlicher Dienst
Beispielprojekte
Reihenhaus | KfW-40 Neubau
>> Potsdam <<
Sonderabschreibung nach § 7b EStG neben der Gebäude-AfA; die Höhe hängt von Bemessungsgrundlage, Gebäudeanteil und Einzelfall ab.
Denkmalwohnung | Denkmal
>> Berlin <<
Erhöhte Absetzungen nach § 7i EStG auf die begünstigten Sanierungskosten über zwölf Jahre; die Höhe hängt von der Denkmalbescheinigung, dem Sanierungsanteil und dem Einzelfall ab.
MFH | KfW-40 Neubau
>> Beelitz <<
Sonderabschreibung nach § 7b EStG neben der Gebäude-AfA möglich; Grund und Boden ist nicht abschreibbar, der Gebäudeanteil hängt vom Einzelfall ab.
Die dargestellten Werte sind beispielhaft. Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt von persönlicher Situation, Finanzierung, Objekt und Gesetzeslage ab. Steuerliche Beratung ist vor einer Entscheidung erforderlich.
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